Kosten
Erstgespräche
Für Erstgespräche mit einer Dauer von ca. 30 Minuten berechne ich 15 Euro.
Kosten für Psychotherapie
Das Honorar für Selbstzahler beträgt 50 Euro je Sitzung (50 Minuten).
Abweichende Vereinbarung sind möglich - bitte sprechen Sie mich darauf an,
wenn es nötig ist.
Wichtige Informationen zur Kostenübernahme
Eine Erstattung der Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem
Heilpraktikergesetz durch gesetzliche und private Krankenkassen ist bei
entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, jedoch - trotz
Werbeversprechen - nach wie vor nicht die Regel.
Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2 - 3
Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in
Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass
sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt, da die gesetzlichen
Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Ihr Therapeut muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen
können. Selbstverständlich bin ich im Besitz dieser Erlaubnis.
Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage,
der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher
Zukunft anbieten können und reichen die Liste zusammen mit einem entsprechenden
Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer
Krankenkasse ein. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung
vor: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig
erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch
Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese
von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung
notwendig war."
Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen, weshalb es sich empfiehlt, bei
Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung zu
stellen. Sollten Sie aber nicht solange warten können, können Sie alternativ die
Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden selbst bezahlen.
Aus eigener Tasche bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen.
Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 13 II SGB V).
Für mehr Informationen zum Honorar und zur Kostenübernahme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kosten für Coaching
Die Kosten für Coaching (45 Minuten) betragen für Privatzahler 75 Euro und
150 Euro für Unternehmen; für eine Doppelstunde (90 Minuten) 120 Euro für
Privatzahler und 280 Euro für Unternehmen.
Für Halb- und Gangtagessätze
sprechen Sie mich bitte an.
Unter bestimmten Umständen sind diese Kosten
steuerlich absetzbar.
Wenn Sie Fragen haben, bitte sprechen Sie mich an » Kontakt
Mehr über mich » hier
